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Reiseversicherung

„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben“ lautet ein schönes Zitat. Das gilt vor allem dann, wenn man sich in Bezug auf Reisen auch noch mit einer Menge Versicherungen ausstattet. Dabei soll man nicht auf den Gedanken kommen, dass solche Reiseversicherungen unnötig sind. Es ist allerdings so, dass man auf die eine oder andere Versicherung durchaus verzichten kann. Grund dafür ist allerdings nur, dass man diese Versicherung nur deshalb nicht benötigt, weil sie bereits durch eine andere mit abgedeckt wird. Doch was versteht man eigentlich alles unter Reiseversicherungen? Das sind alle die Versicherungen, die Risiken abdecken, die im Zusammenhang mit einer Reise auftreten können. Das sind insbesondere Reisekrankenversicherungen, Reiseunfallversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reiserücktrittskostenversicherungen und ähnliche.

Unbedingt zu empfehlen ist für alle Reisenden eine Reisekrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung). Zwar ist man über die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls im Ausland versichert, allerdings werden dann auch nur die ortsüblichen gesetzlichen Leistungen übernommen. Oft muss man im Ausland auch immer in Vorkasse gehen. Das kann man sich mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung ersparen. Auch sind über eine solche Versicherungen Leistungen mit eingeschlossen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu erwarten sind.

Während man die Reisekrankenversicherung jedem empfehlen kann, so ist bei der Reiseunfallversicherung das genaue Gegenteil der Fall. Die meisten Menschen haben bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Deren Leistungsumfang gilt in der Regel weltweit und dann auch noch rund um die Uhr. Warum sollte man sich also für das Unfallrisiko doppelt absichern? Die Leistungen der herkömmlichen Unfallversicherung reichen vollkommen aus und haben den Vorteil, dass sie nicht nur auf Reisen gelten.

Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich immer, über eine Reiserücktrittskostenversicherung nachzudenken. Wie oft kommt es vor, dass man den bereits gebuchten Urlaub plötzlich absagen muss, weil ein Familienmitglied erkrankt ist? Wenn dies dann auch noch kurz vor Reisebeginn geschieht, dann sind in der Regel Stornogebühren fällig. Diese sollen dem Reiseveranstalter den Verlust ersetzen, da er die so plötzlich frei gewordene Reise nicht mehr zum gleichen Preis verkaufen kann. Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bleibt man nicht auf diesen Kosten sitzen, sondern kann dies an die Versicherung weiterleiten. Es gibt solche Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung.

Eine Reisegepäcksversicherung soll das eigene Reisegepäck gegen Diebstahl und Beschädigung schützen. Allerdings kommt es hier immer wieder zu Grenzfällen, wer im Schadensfall überhaupt leisten muss. Bei einem Diebstahl des Gepäcks aus dem Aufbewahrungsraum im Hotel kommt vielleicht die Haftpflichtversicherung des Hotels zum Tragen. Wird das Gepäck beim Transport beschädigt (Flugzeug, Bahn, etc.), dann muss man seine Ansprüche eventuell an das Transportunternehmen stellen. Daher sollte man auch hier genau abwägen, ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung empfiehlt.

Alles in allem kann man sagen, dass es im Bereich Reiseversicherungen solche gibt, die Sinn machen und eben jene, die man besser vergessen sollte. In jedem Fall sollte man sich aber vor Abschluss erst einmal mit seinen persönlichen Verhältnissen vertraut machen. So manche Reiseversicherung ist bereits in anderen Produkten enthalten, ohne dass man diese erst noch abschließen müsste. Sehr oft ist dies bei Kreditkarten der Fall und auch die großen Automobilclubs bieten im Rahmen der Mitgliedschaft solche Reiseversicherungspakete an.

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